Mitbestimmung bei Versetzungen : BAG v.28.9.1988

Die weniger als einen Monat dauernde Abordnung eines Arbeitnehmers in eine andere Filiale des Arbeitgebers bedarf nur dann der Zustimmung des Betriebsrats, wenn sie mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-639874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage