Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschliessen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der EG - Rechtsvorschriften (1989; Nr L 19; S 16-23)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 24.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.2F Zeugnisse: Universitäten
377 Berufsausbildung
331.115 Berufseignung
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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