Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschliessen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der EG - Rechtsvorschriften (1989; Nr L 19; S 16-23)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 24.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.2F Zeugnisse: Universitäten
377 Berufsausbildung
331.115 Berufseignung
Region:EG
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Ablageschlagwort: 378.2F Zeugnisse: Universitäten Dokument Nr. A-639748 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage