Ferialpraktikant (Volontär) im Gastgewerbe : OGH 9 Ob A 255/88 v.16.11.1988

Unterscheidet sich die von einem Ferialpraktikanten während der er die ihm übertragenen Arbeiten weisungsgemäss erledigen muss, geleistete Arbeit inhaltlich nicht von der Tätigkeit der anderen Arbeitnehmer, ist diese Beschäftigung als Arbeitsverhältnis zu werten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.7 Ferialpraxis
331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 37.018.7 Ferialpraxis Dokument Nr. A-639742 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage