Akteneinsicht beim OGH bei Feststellungsverfahren gemäss 54 ASGG : OGH 9 N A 501/88 v.14.12.1988
In der Geschäftsstelle des Obersten Gerichtshofes darf Parteien nur darüber Auskunft erteilt werden, ob und zu welcher Zeit ein Geschäftsstück eingegangen oder abgesandt und mit welchem Aktenzeichen es versehen ist / Das Verfahren vor dem OGH gemäss 54 Abs.2 ASGG ist kein Rechtsmittelverfahren.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.02.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.991 Höchstgerichte
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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