Bereicherungsansprüche wegen enttäuschter Erwartungen?

Die Anwendbarkeit des systemwidrigen Rechtsinstituts der condictio ob rem lässt sich heute allenfalls noch für sog. Veranlassungsfälle begründen, in denen Leistungen in Erwartungen einer nicht erzwingbaren Gegenleistung erbracht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (44 (1989) Nr.1 S.25-30)
VerfasserIn: Weber, Martin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 13.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.2 Löhne
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-639208 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage