Lieferverzug infolge Streiks : OGH 1 Ob 656/88 v.7.9.1988 - ABGB: 921, 1298, 1313a

Der Schuldner hat arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen dann zu vertreten, wenn seinen Erfüllungsgehilfen (Zulieferer) ein Verschulden an der Nichtabwendung der Arbeitskampfmassnahmen trifft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft A ZS b (1989; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
347.513 Schadenersatz
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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