Hausfrau und Mutter: Gleiche Wertung mit dem Beruf einer Angestellten im öffentlichen Dienst : Kriegsopferversorgungsgesetz: Eine beachtliche Entscheidung der Schiedskommission

Berufungsangelegenheit bei der Schiedskommission des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland: Der Beruf einer in einem Durchschnittshaushalt tätigen Hausfrau erfordert geringe, mittlere und auch schwere muskuläre Dauerleistung Heben, Tragen und Schieben leichter, mittelschwere...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kriegsopfer und Behinderte (32 (1988) Nr.279)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.211 Hausfrau
331.021F Hausarbeit
396.5 Frauenarbeit
396 Frauenfrage
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
331.82 Arbeitsbedingungen
331.02 Arbeitsbewertung
331.024.3 Arbeitsleistung
331.94 Arbeitnehmerschutz
647.25 Hausangestellte
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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