Die vermiedene Auswirkung : Anmerkung zum Papierstoff-Urteil des EuGH
Der EuGH entschied, dass die Kartellteilnehmer selbst gegen Art.85 EWGV verstossen hatten. Die extraterritoriale Anwendung des europäischen Kartellrechts ist nach diesem Urteil also festgeschrieben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wirtschaft und Wettbewerb (39 (1989) Nr.1 S.21-28)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.733 Kartellrecht
341.176 EG 341.176 EUGH 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Finnland
USA Kanada |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der EuGH entschied, dass die Kartellteilnehmer selbst gegen Art.85 EWGV verstossen hatten. Die extraterritoriale Anwendung des europäischen Kartellrechts ist nach diesem Urteil also festgeschrieben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |