Die vermiedene Auswirkung : Anmerkung zum Papierstoff-Urteil des EuGH

Der EuGH entschied, dass die Kartellteilnehmer selbst gegen Art.85 EWGV verstossen hatten. Die extraterritoriale Anwendung des europäischen Kartellrechts ist nach diesem Urteil also festgeschrieben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Wettbewerb (39 (1989) Nr.1 S.21-28)
VerfasserIn: Schödermeier, Martin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
341.176 EG
341.176 EUGH
34.038 Rechtsprechung
Region:Finnland
USA
Kanada
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der EuGH entschied, dass die Kartellteilnehmer selbst gegen Art.85 EWGV verstossen hatten. Die extraterritoriale Anwendung des europäischen Kartellrechts ist nach diesem Urteil also festgeschrieben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog