Die Lohndiskriminierung von Frauen

Als 'bahnbrechend' hat die IG Metall zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.April 1988 bezeichnet, die sich mit dem Problem der Lohndiskriminierung befassen. Tritt die Auseinandersetzung über die Lohngleichheit von Männern und Frauen in eine neue Phase? - Das Bundesarbeitsgeri...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Sozialpolitik (42 (1988) Nr.11 S.352-355)
VerfasserIn: Degen, Barbara
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215 Frauenlöhne
396.5 Frauenarbeit
177.5 Ungleichheit, soziale
351.83 Arbeitsrecht
347.998 Arbeitsgericht
331.82 Arbeitsbedingungen
331.021F Arbeit, körperliche
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Graphik: Der 'kleine Unterschied' beim Lohn: Frauenlöhne in Prozent; der Männerlöhne in der Industrie 1986/1987.
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als 'bahnbrechend' hat die IG Metall zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.April 1988 bezeichnet, die sich mit dem Problem der Lohndiskriminierung befassen. Tritt die Auseinandersetzung über die Lohngleichheit von Männern und Frauen in eine neue Phase? - Das Bundesarbeitsgericht stellte folgende Grundsätze auf: Die durchschnittliche Belastung muss für Männer und Frauen getrennt bewertet werden. Die unterschiedliche Bewertung von Männer-und Frauenarbeit und die Einbeziehung weiterer Faktoren neben der Muskelkraft bei der Interpretation der 'körperlichen Schwere' der Arbeit hat weitreichende Konsequenzen: Die Eingruppierung von Frauen in die sogenannten Leichtlohngruppen wird erheblich erschwert. Bei Arbeiten mit körperlicher Beanspruchung (z.B.Muskelkraft) müssten sie sogar höher eingruppiert werden als Männer, weil ihre Belastungsgrenzen geringer sind. Ein Ende der Lohndiskriminierung?
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog