Produkthaftpflicht und Software

Reine Vermögensschäden scheiden von vornherein aus. Ebenso Sachschäden im Werte unter S 5000,-/ Keine Haftung für Schäden von selbst entwickelten Programmen im eigenen Unternehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EDV und Recht (3 (1988) Nr.4 S.10-16)
VerfasserIn: Holzinger, Ernst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
007.5 EDV
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Reine Vermögensschäden scheiden von vornherein aus. Ebenso Sachschäden im Werte unter S 5000,-/ Keine Haftung für Schäden von selbst entwickelten Programmen im eigenen Unternehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog