871, 1158 Abs.2, 1159c, 1164 Abs.1 ABGB 19 Abs.2, 20 Abs.3 AngG : OGH 14 Ob 207/86 v.16.12.1986

Die Vereinbarung der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als 'Probezeit', während der jeder Teil (vgl. 1159c ABGB) das Recht hat, das Arbeitsverhältnis mit einmonatiger Frist zum Monatsende zu kündigen, verstösst nicht gegen 1158 Abs.2 ABGB.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (38 (1988) Nr.6)
VerfasserIn: Kerschner, Ferdinand
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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