Schweden erhöht den bezahlten Elternurlaub auf 18 Monate : Staat zahlt bisher neun Monate lang 90 Prozent des Einkommens / Stockholms Sozialetat übersteigt den Verteidigungshaushalt
Für die Pflege kranker Kinder, für die Kinderbetreuung während der Geburt eines neuen Babys oder um mit dem Sprössling zum Arzt zu gehen, muss der Elternurlaub nicht beansprucht werden. Dafür stehen schwedischen Eltern pro Jahr und Kind nochmals 60 Tage Urlaub zu und zwar, bis das Kind zwölf Jahre a...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1989)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
351.83 Mutterschutz 372 Kindererziehung 3-055.26 Mütter 336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche 304 Sozialpolitik 362.17 Familienpolitik 362.174 Familienbeihilfen 331.817.4 Pflegeurlaub 304 Sicherheit, soziale 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) |
Region: | Schweden
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub | Dokument Nr. A-635483 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |