Schweden erhöht den bezahlten Elternurlaub auf 18 Monate : Staat zahlt bisher neun Monate lang 90 Prozent des Einkommens / Stockholms Sozialetat übersteigt den Verteidigungshaushalt

Für die Pflege kranker Kinder, für die Kinderbetreuung während der Geburt eines neuen Babys oder um mit dem Sprössling zum Arzt zu gehen, muss der Elternurlaub nicht beansprucht werden. Dafür stehen schwedischen Eltern pro Jahr und Kind nochmals 60 Tage Urlaub zu und zwar, bis das Kind zwölf Jahre a...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1989)
VerfasserIn: Gamillscheg, Hannes
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
351.83 Mutterschutz
372 Kindererziehung
3-055.26 Mütter
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
304 Sozialpolitik
362.17 Familienpolitik
362.174 Familienbeihilfen
331.817.4 Pflegeurlaub
304 Sicherheit, soziale
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:Schweden
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Pflege kranker Kinder, für die Kinderbetreuung während der Geburt eines neuen Babys oder um mit dem Sprössling zum Arzt zu gehen, muss der Elternurlaub nicht beansprucht werden. Dafür stehen schwedischen Eltern pro Jahr und Kind nochmals 60 Tage Urlaub zu und zwar, bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Bei behinderten Kindern gilt eine Höchstgrenze von 16 Jahren. Auch während dieses Pflegeurlaubs erhält der Elternteil, der in beansprucht, das Krankentagegeld.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog