Für 28 Branchen gilt die 40-Stunden-Woche nicht

Geringste Arbeitszeit mit 38 Stunden: Zuckerindustrie sowie im Druckgewerbe, Mühlenindustrie und -gewerbe, Erdölindustrie, Mineralölgrosshandel sowie Tabakindustrie, Papier und Pappe verarbeitende Industrie, chemische sowie die papiererzeugende Industrie / 38,5-Stunden-Woche: Fettindustrie, Privatve...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeitverkürzung
381 Handel
338.45 Industrie
331.881 ÖGB
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeitverkürzung Dokument Nr. A-634083 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage