Zulässigkeit von Warnstreiks : BAG v.21.6.1988

Ein Warnstreik auch in der Form der sogenannten neuen Beweglichkeit ist keine gegenüber anderen Arbeitskampfformen privilegierte Kampfform. Er unterliegt wie diese dem ultima-ratio-Prinzip.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.35/36)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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