Anwendung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes : OGH 9 Ob A 6/88 v.24.2.1988 - DHG: 4
Wurde eine Schädigung vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Verhalten bewirkt, das nicht der Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, sondern ausschliesslich seinen Privatinteressen diente, dann kommt die Anwendung des DHG nicht in Frage.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (1988; Nr 49)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.12.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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