Anwendung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes : OGH 9 Ob A 6/88 v.24.2.1988 - DHG: 4

Wurde eine Schädigung vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Verhalten bewirkt, das nicht der Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, sondern ausschliesslich seinen Privatinteressen diente, dann kommt die Anwendung des DHG nicht in Frage.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1988; Nr 49)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-633168 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage