Anwendung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes : OGH 9 Ob A 6/88 v.24.2.1988 - DHG: 4

Wurde eine Schädigung vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Verhalten bewirkt, das nicht der Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, sondern ausschliesslich seinen Privatinteressen diente, dann kommt die Anwendung des DHG nicht in Frage.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1988; Nr 49)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde eine Schädigung vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Verhalten bewirkt, das nicht der Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, sondern ausschliesslich seinen Privatinteressen diente, dann kommt die Anwendung des DHG nicht in Frage.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog