Enteignung und 'civil rights' : Anmerkungen zum Erkenntnis des VfGH G 1, 2 und 74-81/88 v.24.6.1988

Mit Erkenntnis, 24.6.1988 hat der VfGH jene Bestimmungen des WasserrechtsG 1959 BGBl 215, die eine Alleinzuständigkeit der Wasserrechtsbehörden, also von Verwaltungsbehörden, zur Entscheidung über Enteignungsentschädigungsansprüche festlegen, als verfassungswidrig aufgehoben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (43 (1988) Nr.22 S.684-687)
VerfasserIn: Kühne, Josef
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Wasserschutz
351.712.5 Enteignung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit Erkenntnis, 24.6.1988 hat der VfGH jene Bestimmungen des WasserrechtsG 1959 BGBl 215, die eine Alleinzuständigkeit der Wasserrechtsbehörden, also von Verwaltungsbehörden, zur Entscheidung über Enteignungsentschädigungsansprüche festlegen, als verfassungswidrig aufgehoben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog