Enteignung und 'civil rights' : Anmerkungen zum Erkenntnis des VfGH G 1, 2 und 74-81/88 v.24.6.1988
Mit Erkenntnis, 24.6.1988 hat der VfGH jene Bestimmungen des WasserrechtsG 1959 BGBl 215, die eine Alleinzuständigkeit der Wasserrechtsbehörden, also von Verwaltungsbehörden, zur Entscheidung über Enteignungsentschädigungsansprüche festlegen, als verfassungswidrig aufgehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (43 (1988) Nr.22 S.684-687)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777 Wasserschutz
351.712.5 Enteignung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit Erkenntnis, 24.6.1988 hat der VfGH jene Bestimmungen des WasserrechtsG 1959 BGBl 215, die eine Alleinzuständigkeit der Wasserrechtsbehörden, also von Verwaltungsbehörden, zur Entscheidung über Enteignungsentschädigungsansprüche festlegen, als verfassungswidrig aufgehoben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |