Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses wegen Misshandlung : OGH 9 Ob A 187/87 v.27.1.1988 - BAG: 15 Abs.4 lit.b

Eine Person, die den Lehrling faktisch unterweist, ohne auf Grund der Ausbilderprüfung nach 29a BAG oder auf andere Weise zur eigenverantwortlichen Ausbildung von Lehrlingen berechtigt zu sein, ist nicht als Ausbilder iSd 15 Abs.4 lit.b BAG anzusehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1988; Nr 49)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Person, die den Lehrling faktisch unterweist, ohne auf Grund der Ausbilderprüfung nach 29a BAG oder auf andere Weise zur eigenverantwortlichen Ausbildung von Lehrlingen berechtigt zu sein, ist nicht als Ausbilder iSd 15 Abs.4 lit.b BAG anzusehen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog