Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses wegen Misshandlung : OGH 9 Ob A 187/87 v.27.1.1988 - BAG: 15 Abs.4 lit.b
Eine Person, die den Lehrling faktisch unterweist, ohne auf Grund der Ausbilderprüfung nach 29a BAG oder auf andere Weise zur eigenverantwortlichen Ausbildung von Lehrlingen berechtigt zu sein, ist nicht als Ausbilder iSd 15 Abs.4 lit.b BAG anzusehen.
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Veröffentlicht in: | Industrie (1988; Nr 49)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.12.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Person, die den Lehrling faktisch unterweist, ohne auf Grund der Ausbilderprüfung nach 29a BAG oder auf andere Weise zur eigenverantwortlichen Ausbildung von Lehrlingen berechtigt zu sein, ist nicht als Ausbilder iSd 15 Abs.4 lit.b BAG anzusehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |