Rücktritt des Arbeitgebers von der Urlaubsvereinbarung : OGH 9 Ob A 81/88 v.11.5.1988 - UrlG: 4 Abs.1
Von einer einmal getroffenen Urlaubsvereinbarung kann der Arbeitgeber nur mehr aus wichtigen Gründen, die ihm deren Einhaltung unzumutbar machten, zurücktreten.
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (6 (1988) Nr.11)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Von einer einmal getroffenen Urlaubsvereinbarung kann der Arbeitgeber nur mehr aus wichtigen Gründen, die ihm deren Einhaltung unzumutbar machten, zurücktreten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |