Ein gebrochenes Tabu : Überall, wo Frauenhäuser eröffnet wurden, waren und sind sie bis heute überfüllt
Natürlich ist es nach dem Gesetz nicht erlaubt, seine Frau zu prügeln. Aber das Strafgesetzbuch hilft den Frauen nicht. Sie brauchen konkreten Schutz und Hilfe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Präsent (1988; Nr 49)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.12.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396 Frauenfrage
343.235 Misshandlungen 392.3 Familienleben 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 34.038 Rechtsprechung 655.42 Buchhandel |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Natürlich ist es nach dem Gesetz nicht erlaubt, seine Frau zu prügeln. Aber das Strafgesetzbuch hilft den Frauen nicht. Sie brauchen konkreten Schutz und Hilfe. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |