Sozialversicherung, Schiedskommission, Tribunal, civil rights : VfGH G 48/87, V 14/87 v.14.6.1988
Entstehen Streitigkeiten aus dem (Einzel-)Vertrag zwischen Arzt und Krankenversicherungsträger aus den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten, so ist gemäss 344 ASVG die paritätische Schiedskommission zur Schlichtung und Entscheidung berufen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | JUS Extra (1988; Nr 44)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.918 Schiedswesen
368.4 Sozialversicherung 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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