Sozialversicherung, Schiedskommission, Tribunal, civil rights : VfGH G 48/87, V 14/87 v.14.6.1988

Entstehen Streitigkeiten aus dem (Einzel-)Vertrag zwischen Arzt und Krankenversicherungsträger aus den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten, so ist gemäss 344 ASVG die paritätische Schiedskommission zur Schlichtung und Entscheidung berufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (1988; Nr 44)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.918 Schiedswesen
368.4 Sozialversicherung
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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