Sozialversicherung, Schiedskommission, Tribunal, civil rights : VfGH G 48/87, V 14/87 v.14.6.1988

Entstehen Streitigkeiten aus dem (Einzel-)Vertrag zwischen Arzt und Krankenversicherungsträger aus den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten, so ist gemäss 344 ASVG die paritätische Schiedskommission zur Schlichtung und Entscheidung berufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (1988; Nr 44)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.918 Schiedswesen
368.4 Sozialversicherung
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Entstehen Streitigkeiten aus dem (Einzel-)Vertrag zwischen Arzt und Krankenversicherungsträger aus den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten, so ist gemäss 344 ASVG die paritätische Schiedskommission zur Schlichtung und Entscheidung berufen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog