Pension: Pro Person nur ein Zuschuss

Sollte es durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) tatsächlich zu einer Angleichung des Pensionsalters der Frauen an das der Männer und damit zu einer Verschlechterung kommen, müssten die Probleme neu verhandelt werden. Kukacka: 'Die Jahre für die Kindererziehung sollten dann als Ersatzzeiten an...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1988)
VerfasserIn: Ertl, Josef
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Kukacka, Helmut
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.46 Witwenpension
368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
331.13 Altersgrenze
372 Kindererziehung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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