VwGH: Kein Recht auf Begründung?
Der VwGH weist in ständiger Rechtsprechung eine Bescheidbeschwerde ab, wenn der angefochtene Bescheid zwar unrichtig begründet, jedoch im Ergebnis richtig ist. Der Autor bietet eine dem Rechtsschutzinteresse entsprechende Lösung an.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (43 (1988) Nr.13 S.392-398)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.9 Verwaltungsrecht
34.038 Rechtsprechung 340.131 Rechtsstaat 34.03 Rechtsschutz |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.9 Verwaltungsrecht | Dokument Nr. A-627886 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |