Lichtbildschutz - Portraitaufnahmen - Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch - Haftung des Kopierunternehmens : OLG Wien 1 R 160(99 v.8.9.1988 - 42, 74, 75, 81 UrhG

Der Inhaber eines Fotokopierunternehmens ist zur Wahrung der am Kopiergut bestehenden Ausschliesslichkeitsrechte Dritter verpflichtet. Er kann seine Haftung nicht auf seine Kunden überwälzen / Die Beschränkungen der Sondervorschrift für Portraitaufnahmen ( 75 UrhG) für Vervielfältigungen in einem fo...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (6 (1988) Nr.4 S.129-144)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Inhaber eines Fotokopierunternehmens ist zur Wahrung der am Kopiergut bestehenden Ausschliesslichkeitsrechte Dritter verpflichtet. Er kann seine Haftung nicht auf seine Kunden überwälzen / Die Beschränkungen der Sondervorschrift für Portraitaufnahmen ( 75 UrhG) für Vervielfältigungen in einem fotografischen Verfahren gelten deshalb auch für Kopierverfahren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog