Familienbeihilfe für Kinder eines Gewerbetreibenden in Italien : VGH 87/13/0084 v.30.9.1987

Gemäss 5 Abs.4 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Italien
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Ablageschlagwort: 362.174 Familienbeihilfen Dokument Nr. A-627014 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage