Das DHG und die Nutzung betrieblicher Einrichtungen zur Deckung von Grundbedürfnissen

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass fahrlässig schädigende Handlungen, die im Zusammenhang mit einer üblichen Nutzung von betrieblichen Einrichtungen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse von Arbeitnehmern gesetzt werden, vom Anwendungsbereich des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes erfasst sind....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (23 (1988) Nr.5 S.150-157)
VerfasserIn: Oberhofer, Bernd A
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-624314 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage