Das DHG und die Nutzung betrieblicher Einrichtungen zur Deckung von Grundbedürfnissen
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass fahrlässig schädigende Handlungen, die im Zusammenhang mit einer üblichen Nutzung von betrieblichen Einrichtungen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse von Arbeitnehmern gesetzt werden, vom Anwendungsbereich des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes erfasst sind....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (23 (1988) Nr.5 S.150-157)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
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Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-624314 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |