Wie man sich selbst anzeigt : Der 29 Finanzstrafgesetz

Wer Steuern hinterzogen hat, kann ohne Strafe davonkommen - vorausgesetzt, er stellt sich freiwillig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Trend (19 (1988) Nr.10 S.146-151)
VerfasserIn: Vallazza, Brigitte
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.359 Steuerhinterziehung
336.2.04 Steuerschulden
336.2:172.1 Steuermoral
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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