Mehr Macht für das Kartellamt : Zur Erweiterung der Fusionskontrolle

Änderung des Paragraphen 23 des Kartellgesetzes. Unabhängig von der Höhe des Beteiligungserwerbs kann das Kartellamt künftig Beteiligungen dann als 'Zusammenschluss' verbieten, wenn der Erwerb und die Umstände seiner Nutzung eine 'wettbewerblich erhebliche Einflussnahme' auf das...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1988)
VerfasserIn: Barbier, Hans D
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
340.134 Gesetzgebung
338.87 Fusionen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Änderung des Paragraphen 23 des Kartellgesetzes. Unabhängig von der Höhe des Beteiligungserwerbs kann das Kartellamt künftig Beteiligungen dann als 'Zusammenschluss' verbieten, wenn der Erwerb und die Umstände seiner Nutzung eine 'wettbewerblich erhebliche Einflussnahme' auf das Verhalten des teilweise erworbenen Unternehmens bedeuten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog