Schmerzensgeldanspruch nach heimlichem AIDS-Test?
Die Durchführung eines heimlichen AIDS-Testes verpflichtet mangels eines ersatzfähigen immateriellen Schadens den behandelnden Arzt nicht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.37 S.2271-2276)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 616-03 Krankheiten
347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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