Schmerzensgeldanspruch nach heimlichem AIDS-Test?

Die Durchführung eines heimlichen AIDS-Testes verpflichtet mangels eines ersatzfähigen immateriellen Schadens den behandelnden Arzt nicht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.37 S.2271-2276)
VerfasserIn: Michel, Frank P
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:616-03 Krankheiten
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Durchführung eines heimlichen AIDS-Testes verpflichtet mangels eines ersatzfähigen immateriellen Schadens den behandelnden Arzt nicht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog