Exekutionsauskünfte 1988 : Erfahrungen mit 31 Abs.3 Z.15 ASVG und 294a EO
Gleiche Namen bei Drittschuldner (Dienstgeber) und Verpflichtetem (Dienstnehmer) / Unklare Geburtsdaten bei Ausländern / Angeheiratete Doppelgänger.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (1988; Nr 9; S 354-364)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721(047) Datenschutz: Auskünfte
342.721 Datenschutz 35.083.8 Amtsgeheimnis 342.721 Persönlichkeitsrecht 347.952 Exekution, gerichtliche 347.952 Exekutionsrecht 34.038 Rechtsprechung 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Tabelle |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gleiche Namen bei Drittschuldner (Dienstgeber) und Verpflichtetem (Dienstnehmer) / Unklare Geburtsdaten bei Ausländern / Angeheiratete Doppelgänger. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |