Kein Ruhen der Witwenpension : VfGH: Ruhensbestimmungen verletzen Gleichheitsgrundsatz

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem jüngsten Erkenntnis jene Bestimmungen der Wiener Pensionsordnung als verfassungswidrig aufgehoben, die das Ruhen der Witwenpension bei eigenem Erwerbseinkommen der Witwe vorsahen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.46 Witwenpension Dokument Nr. A-621834 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage