Art.5 Abs.1 lit.c und Abs.4, Art.27 Abs.2 MRK : Entscheidung der EKMR v.16.12.1987 - Verhaftung eines Zeugen in der HV
Der Zweck einer Verhaftung gem. Art.5 Abs.1 lit.b MRK ist es unter anderem, den ungehinderten Fortgang der Ermittlungen zu ermöglichen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (43 (1988) Nr.16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.1 Strafprozessordnung
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Zweck einer Verhaftung gem. Art.5 Abs.1 lit.b MRK ist es unter anderem, den ungehinderten Fortgang der Ermittlungen zu ermöglichen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |