Die Bindungswirkung des 31 BVerfGG und die Rechtskraft normverwerfender verfassungsgerichtlicher Entscheidungen hindern den Gesetzgeber nicht, eine inhaltsgleiche oder inhaltsähnliche Neuregelung zu beschliessen : BVerfG v.6.10.1987

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (103 (1988) Nr.11 S.529-534)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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