Das Mitwirken von Prokuristen an der gemischten Vertretung der Handelsgesellschaften
Es müssen mehrere gesamtvertretungsbefugte Organvertreter der Gesellschaft (Genossenschaft) vorhanden sein / Der an der gemischten Vertretung mitwirkende Prokurist muss den zwingenden Typusmerkmalen für Prokuristen entsprechen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung (120 (1988) Nr.6 S.152-160)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
347.462 Vollmachten |
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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