914, 915 zweiter Halbsatz ABGB : OGH 9 Ob A 111/87 v.4.11.1987

Bei einer Pensionszusage handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um Entgelt aus dem Arbeitsverhältnis.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (110 (1988) Nr.7 S.468-471)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-619537 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage