914, 915 zweiter Halbsatz ABGB : OGH 9 Ob A 111/87 v.4.11.1987
Bei einer Pensionszusage handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um Entgelt aus dem Arbeitsverhältnis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (110 (1988) Nr.7 S.468-471)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einer Pensionszusage handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um Entgelt aus dem Arbeitsverhältnis. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |