Ruhen einer Firmenzuschusspension und Gleichbehandlungsgrundsatz : OLG Wien 31 Ra 88/87 v.23.9.1987

Erfolgt eine Leistung des Arbeitgebers zur Gänze freiwillig, kann sie auch in beliebiger Höhe - innerhalb der vom Gleichheitsgebot gezogenen Grenzen - ausgestaltet werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erfolgt eine Leistung des Arbeitgebers zur Gänze freiwillig, kann sie auch in beliebiger Höhe - innerhalb der vom Gleichheitsgebot gezogenen Grenzen - ausgestaltet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog