Art.8 B-VG : VfGH G 55-58/87 v.12.12.1987

Ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht liegt dann vor, wenn an der Einhaltung einer objektiven Verfassungsnorm ein hinlänglich individualisiertes Parteiinteresse besteht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (110 (1988) Nr.8 S.508-511)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.15 Minderheit, nationale
342.4 Bundesverfassung
342.7 Menschenrechte
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht liegt dann vor, wenn an der Einhaltung einer objektiven Verfassungsnorm ein hinlänglich individualisiertes Parteiinteresse besteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog