Produktbeobachtungspflichten : BGH v.9.12.1986

Eine Pflicht zur Produktbeobachtung kann den Hersteller (und dessen Vertriebsgesellschaft) auch treffen, um rechtzeitig Gefahren aufzudecken, die aus der Kombinierung seines Produkts mit Produkten anderer Hersteller entstehen können, und ihnen entgegenzuwirken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau ((1988) Nr.6 S.241-248)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Pflicht zur Produktbeobachtung kann den Hersteller (und dessen Vertriebsgesellschaft) auch treffen, um rechtzeitig Gefahren aufzudecken, die aus der Kombinierung seines Produkts mit Produkten anderer Hersteller entstehen können, und ihnen entgegenzuwirken.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog