Planwidrige Lücke im Arbeiter-Abfertigungsgesetz : OGH 9 Ob A 101/88 v.1.6.1988
Eine durch die undifferenzierte Ausnahmebestimmung des Art.I 1 Abs.2 Z.3 ArbAbfG (Arbeiter-Abfertigungsgesetz) geschaffene planwidrige Lücke ist anzunehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
35.084 Vertragsbedienstete 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine durch die undifferenzierte Ausnahmebestimmung des Art.I 1 Abs.2 Z.3 ArbAbfG (Arbeiter-Abfertigungsgesetz) geschaffene planwidrige Lücke ist anzunehmen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |