Planwidrige Lücke im Arbeiter-Abfertigungsgesetz : OGH 9 Ob A 101/88 v.1.6.1988

Eine durch die undifferenzierte Ausnahmebestimmung des Art.I 1 Abs.2 Z.3 ArbAbfG (Arbeiter-Abfertigungsgesetz) geschaffene planwidrige Lücke ist anzunehmen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine durch die undifferenzierte Ausnahmebestimmung des Art.I 1 Abs.2 Z.3 ArbAbfG (Arbeiter-Abfertigungsgesetz) geschaffene planwidrige Lücke ist anzunehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog