Gehaltskonto

Das Höchstgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber als Schuldner einer Schickschuld gemäss 905 Abs.2 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch nur die Kosten zu tragen habe, die mit der Überweisung verbunden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-617139 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage