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Das Höchstgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber als Schuldner einer Schickschuld gemäss 905 Abs.2 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch nur die Kosten zu tragen habe, die mit der Überweisung verbunden sind.
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
35.084 Vertragsbedienstete 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Höchstgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber als Schuldner einer Schickschuld gemäss 905 Abs.2 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch nur die Kosten zu tragen habe, die mit der Überweisung verbunden sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |