Tonbandaufzeichnungen von Telefongesprächen : Aus dem Bundesgericht

Die Auswertung und Bekanntgabe von Tonbandaufzeichnungen eines Telefongesprächs, das mit einer Person geführt wurde, deren Anschluss mit einer von den PTT-Betrieben bewilligten Aufnahmezusatzeinrichtung versehen ist, bleibt straflos.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 17.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
384 Fernmeldewesen
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Auswertung und Bekanntgabe von Tonbandaufzeichnungen eines Telefongesprächs, das mit einer Person geführt wurde, deren Anschluss mit einer von den PTT-Betrieben bewilligten Aufnahmezusatzeinrichtung versehen ist, bleibt straflos.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog